Eine Rechtsschutzversicherung ist eine hilfreiche und nützliche Einrichtung, wenn sie denn zahlt. Damit Sie keine unnötigen Schwierigkeiten mit Ihrer Rechtsschutzversicherung bekommen, helfen wir Ihnen gerne, den Deckungsschutz zu beantragen. Dies erbringen wir für unsere Mandanten als kostenlose Serviceleistung.
Nutzen Sie diesen Vorteil, Rechtsanwalt Müller stellt für Sie die entsprechende Anfrage bei Ihrer Versicherung.
Für die Versicherung lohnt sich dieses Geschäft nur dann, wenn dabei weniger Leistungen erbracht werden, als im Normalfall.
Dies geht als Versicherungsnehmer häufig zu Ihren Lasten.
Wir sind verpflichtet, geeignete Maßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche und von Terrorismusfinanzierung zu leisten (§ 4 GWG). Daher besteht bei uns das Verbot für Mandanten, uns mit Bargeld zu bezahlen.
Einzige Ausnahme hiervon sind Beratungshilfemandanten, die ihren geringen Eigenanteil in bar zahlen dürfen.
Die Bezahlung von Rechtsanwalt Timo Müller erfolgt daher durch bargeldlose Überweisung.
Für Privatkunden und Unternehmer bietet Rechtsanwalt Müller auch kostengünstige Beratungsflatrates an. Ab € 39,00 pro Monat erhalten Sie stets telefonischen Support und erweitern Ihr Unternehmen um eine effektive Rechtsabteilung.
Sie haben noch Fragen. Schreiben Sie mir.