Nein! Dieses elterliche Züchtigungsrecht gibt es nicht (mehr). § 1631 BGB wurde geändert. Dort heißt es jetzt ausdrücklich: „Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.“ Damit sollten Aussagen wie „ein kleiner Klaps hat noch niemandem geschadet“, der Vergangenheit angehören. Wer trotzdem seine Kinder schlägt, begeht einer Körperverletzung und macht sich gem. § 223 StGB strafbar.
Timo Müller
Rechtsanwalt
Dipl. Wirtschaftsjurist (FH)
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Letzte Änderung: 20.12.2024 © 2024 Timo Müller - Rechtsanwalt und Dipl. Wirtschaftsjurist (FH) -
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