Ja! § 13 Abs. 2 Satz 1 StVO schreibt aufgrund der ausdrücklichen Verweisung auf „Bild 318“ die Verwendung einer dem Bild 318 (Anlage 3, Abschnitt 3 Nr. 11, zu § 42 Abs. 2 StVO) entsprechenden Parkscheibe vor, die Abmessungen von 110 mm x 150 mm und eine blau-weiße Farbe aufweist. Damit ist der Begriff „Parkscheibe“ gesetzlich definiert. Anderweitige Zeitnachweise über die Parkdauer sind nicht zugelassen, so z. B. auch nicht ein handgeschriebener Zettel. Rosa- oder andersfarbige Werbeparkscheiben solltest Du daher nicht verwenden, da sonst ein Knöllchen droht.
Timo Müller
Rechtsanwalt
Dipl. Wirtschaftsjurist (FH)
Kanzlei Köln: Tacitusstraße 1a, 50968 Köln
Kanzlei Bonn: Gerhardstraße 1 (vormals: Gartenstraße 102), Villicher Arkaden, 2. OG, 53225 Bonn
info@rechtsanwalt-mueller-koeln.de
Nutzen Sie bequem das Kontaktformular:
Hinweis: Das unaufgeforderte Zusenden von E-Mails mit Werbecharakter ist gem. § 7 Abs. 1, Abs. 2 UWG verboten und nicht erwünscht.
ACHTUNG: Derzeit kann unsere Kanzlei keine neuen Mandanten aufnehmen. Wir sind immer bestrebt, allen Mandanten volle Aufmerksamkeit und beste Qualität zukommen zu lassen. Wer MÜLLER bestellt, der bekommt auch MÜLLER.
Aufgrund der großen Nachfrage müssen wir daher die Mandate limitieren. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Telefon: +49 (0)221 / 35 08 18 97
Telefax: +49 (0)221 / 35 08 18 96
Letzte Änderung: 20.12.2024 © 2024 Timo Müller - Rechtsanwalt und Dipl. Wirtschaftsjurist (FH) -
Die an dieser Stelle vorgesehenen Inhalte können aufgrund Ihrer aktuellen Cookie-Einstellungen nicht angezeigt werden.
Diese Webseite bietet möglicherweise Inhalte oder Funktionalitäten an, die von Drittanbietern eigenverantwortlich zur Verfügung gestellt werden. Diese Drittanbieter können eigene Cookies setzen, z.B. um die Nutzeraktivität zu verfolgen oder ihre Angebote zu personalisieren und zu optimieren.
Diese Webseite verwendet Cookies, um Besuchern ein optimales Nutzererlebnis zu bieten. Bestimmte Inhalte von Drittanbietern werden nur angezeigt, wenn die entsprechende Option aktiviert ist. Die Datenverarbeitung kann dann auch in einem Drittland erfolgen. Weitere Informationen hierzu in der Datenschutzerklärung.