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Rechtsanwalt Müller
 

Recht für unterwegs - law in minutes


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09.10.2024

Muss eine Parkscheibe immer blau sein?

Ja! § 13 Abs. 2 Satz 1 StVO schreibt aufgrund der ausdrücklichen Verweisung auf „Bild 318“ die Verwendung einer dem Bild 318 (Anlage 3, Abschnitt 3 Nr. 11, zu § 42 Abs. 2 StVO) entsprechenden Parkscheibe vor, die Abmessungen von 110 mm x 150 mm und eine blau-weiße Farbe aufweist. Damit ist der Begriff „Parkscheibe“ gesetzlich definiert. Anderweitige Zeitnachweise über die Parkdauer sind nicht zugelassen, so z. B. auch nicht ein handgeschriebener Zettel. Rosa- oder andersfarbige Werbeparkscheiben solltest Du daher nicht verwenden, da sonst ein Knöllchen droht.



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