Ja. Die StVO verbietet das Fahren mit Flipflops nicht. Das A und O, wenn Du am Straßenverkehr teilnimmst ist, dass Du niemanden gefährdest! Wenn es jedoch zu einem Unfall kommen sollte, kann Dir die Versicherung, aufgrund grobfahrlässigen Handelns eventuell die Zahlung verweigern. Wir raten also trotz fehlenden ausdrücklichen Verbotes zu festem Schuhwerk.
Timo Müller
Rechtsanwalt
Dipl. Wirtschaftsjurist (FH)
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Letzte Änderung: 20.12.2024 © 2024 Timo Müller - Rechtsanwalt und Dipl. Wirtschaftsjurist (FH) -
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