Ja. In Deutschland existiert eine freiheitliche Rechtsordnung. Deshalb hast Du grundsätzlich das Recht, in alle verwaltungsrechtlichen Vorgänge, die dich betreffen, Einsicht zu nehmen. Eine Prüfung oder eine Klausur an der Universität ist z. B. ein solcher verwaltungsrechtlicher Vorgang, sodass Du diese Prüfungsleistungen einsehen darfst, um die Korrektur und Benotung zu überprüfen. Auch § 29 Abs. 1 S. 1 VwVfG (Verwaltungsverfahrensgesetz) gibt Dir einen Anspruch auf Akteneinsicht. Dieser umfasst i. d. R. auch das Anfertigen einzelner Fotos oder Kopien.
Timo Müller
Rechtsanwalt
Dipl. Wirtschaftsjurist (FH)
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Letzte Änderung: 20.12.2024 © 2024 Timo Müller - Rechtsanwalt und Dipl. Wirtschaftsjurist (FH) -
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