Im Takt mit dem Recht
Rechtsanwalt Müller
 

Recht für unterwegs - law in minutes


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09.10.2024

Muss ich nach der Berufsschule noch zur Arbeit?

Jein. Grundsätzlich gilt, Arbeitgebende müssen Auszubildende für die Teilnahme am Berufsschulunterricht mit mehr als 5 Unterrichtsstunden von mind. 45 Minuten, einmal pro Woche freistellen. Hast Du also mindestens fünf Unterrichtsstunden am Tag, so gilt Deine Arbeitszeit als erfüllt. (§ 15 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 BBiG). Allerdings nur einmal pro Woche. Hast Du zwei Tage in der Woche mehr als 5 Stunden Unterricht, darf der Arbeitgeber dich an einem der beiden Tage noch für die restlichen Stunden in den Betrieb zitierten. Für Blockunterricht mit mindestens 25 Unterrichtsstunden pro Woche an 5 Tagen. oder 25 Stunden pro Woche, glt die Arbeitszeit ebenfalls als erfüllt, ohne, dass Du noch im Betrieb arbeiten musst.

Es gibt aber eine kleine Ausnahme. Bei Blockunterricht ist bis zu 2 Stunden wöchentlich eine zusätzliche, betriebliche Ausbildungsveranstaltung erlaubt.



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